Die Sicherheit des Kunden und des Fachpersonals bei Microneedling-Behandlungen hängt maßgeblich von der strikten Einhaltung der Hygiene- und Sterilisationsprotokolle ab. Da diese Technik die Integrität der Hautbarriere beeinträchtigt, kann die Nichteinhaltung dieser Maßnahmen schwerwiegende Folgen haben, darunter bakterielle, virale oder mykotische Infektionen sowie die Übertragung von blutübertragbaren Krankheitserregern.
Geltender regulatorischer Rahmen in Spanien
In Spanien müssen Ästhetikzentren, die Microneedling durchführen, Folgendes einhalten:
- Königliches Dekret 1420/2013 über die sanitären Bedingungen für Tattoo-, Mikropigmentierungs- und analoge Einrichtungen
- Königliches Dekret 65/2006 über die Anforderungen an Druckgeräte
- Spezifische regionale Vorschriften (jede autonome Gemeinschaft kann zusätzliche Anforderungen festlegen)
- EU-Verordnung 2017/852 über Quecksilber und andere einschlägige europäische Vorschriften
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Das Fachpersonal muss während des gesamten Microneedling-Verfahrens folgende PSA tragen:
- Einweg-Nitrilhandschuhe: nicht aus Latex (Allergierisiko beim Kunden). Bei Perforation oder Kontakt mit kontaminierten Oberflächen wechseln.
- Chirurgische Maske oder FFP2: insbesondere bei Aerosolrisiko (obwohl beim Standard-Microneedling das Risiko gering ist).
- Schutzbrille: empfohlen zur Vermeidung versehentlicher Flüssigkeitsspritzer.
- Sauberer Arbeitskittel oder Schürze: zwischen den Kunden wechseln oder bei Kontamination.
Vorbereitung des Arbeitsbereichs
Reinigung und Desinfektion der Oberflächen
Vor jeder Behandlung:
- Alle Arbeitsflächen (Behandlungsliege, Instrumententablett, Beistelltisch) mit Krankenhausreiniger säubern.
- Hochgradiges Desinfektionsmittel auftragen (2% Glutaraldehyd, Natriumhypochlorit 1000 ppm oder Breitspektrum-Desinfektionsmittel mit viruzider und fungizider Wirkung).
- Behandlungsliege mit Einweg-Papier abdecken (zwischen jedem Kunden wechseln).
- Material auf einem sterilen, bis zur Verwendung abgedeckten Instrumententablett vorbereiten.
Einwegmaterial
Folgende Materialien müssen Einwegartikel sein und nach jedem Kunden in den entsprechenden Behälter entsorgt werden:
- Nadelkartusche des Dermapens
- Kompressen und Wattestäbchen
- Handschuhe
- Liegenpapier
- Wirkstoff-Ampullen (Reste nicht wiederverwenden)
Wartung des Dermapen-Geräts
Gerätekörper
Der Dermapen-Körper (der motorisierte Teil, der die Kartusche hält) kommt nicht in direkten Hautkontakt, kann aber durch Spritzer kontaminiert werden. Nach jeder Sitzung:
- Nadelkartusche mit Handschuhen entfernen, ohne die Nadeln direkt zu berühren.
- Gerätekörper mit einem in Alkohol-Desinfektionsmittel (70% Ethanol oder Isopropanol) getränkten Tuch reinigen oder gemäß Herstellerangaben.
- Nicht in Flüssigkeiten eintauchen oder im Autoklaven sterilisieren (elektronische Komponenten vertragen dies nicht).
- In der Schutzhülle an einem sauberen, trockenen Ort aufbewahren.
Nadelkartuschen
Nadelkartuschen sind Einwegartikel. Sie dürfen niemals beim selben Kunden zwischen den Sitzungen wiederverwendet werden, und schon gar nicht zwischen verschiedenen Kunden. Die Verwendung abgenutzter oder verformter Nadeln verringert die Behandlungseffizienz und kann Hautrisse verursachen.
Abfallentsorgung
Die bei einer Microneedling-Behandlung anfallenden Abfälle sind Sanitärabfälle der Klasse II (nicht-spezielle biosanitäre Abfälle). Ihre Entsorgung muss Folgendes einhalten:
- Nadelkartuschen (scharfe/spitze Abfälle) müssen in starren, durchstichsicheren Behältern entsorgt werden, die für scharfe Abfälle zugelassen sind.
- Mit Blut oder Körperflüssigkeiten kontaminierte Kompressen werden als Sanitärabfälle der Klasse II entsorgt.
- Das Zentrum muss einen Vertrag mit einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen für Sanitärabfälle haben.
Prävention spezifischer Infektionen
Prävention von Lippenherpes
Bei Kunden mit rezidivierendem oralem Herpes (HSV-1) kann Microneedling im perioralen Bereich einen Ausbruch auslösen. Bei Risikokunden wird eine Prophylaxe mit oralem Aciclovir (ärztlich verschrieben) 24–48 Stunden vor der Behandlung empfohlen. Bei aktivem Ausbruch die Behandlung verschieben.
Kreuzkontamination
Äußerste Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Kreuzkontamination zwischen Kunden treffen. Kosmetische Produkte (BCN-Wirkstoffe) dürfen nicht zwischen Kunden geteilt werden: Jede Ampulle wird vollständig verwendet oder der Rest verworfen. Den Applikator nach Hautkontakt nicht erneut in die Ampulle einführen.
Checkliste vor der Sitzung
Vor Beginn jeder Sitzung überprüfen:
- ☐ Vollständige PSA angelegt
- ☐ Oberflächen desinfiziert
- ☐ Liege mit Einwegpapier bedeckt
- ☐ Neue Kartusche im Dermapen
- ☐ Wirkstoffe auf Raumtemperatur
- ☐ Behälter für scharfe Abfälle zugänglich
- ☐ Anamnese und Einverständniserklärung unterschrieben